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   OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 229/19   

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OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 229/19 (https://dejure.org/2020,5702)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.03.2020 - 2 A 229/19 (https://dejure.org/2020,5702)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. März 2020 - 2 A 229/19 (https://dejure.org/2020,5702)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 86 Abs 1 VwGO, § 124 Abs 2 VwGO
    Zu den Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht im Berufungszulassungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1
    Aufklärungsfrist; Ausbildungsförderung; Beweisangebot; Beweisantrag; Eltern; Kenntnis; Konto; Rücknahme; Vermögenswerte; Zulassungsantrag: Rücknahme von Ausbildungsförderung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 46.12

    Kostentragung bei Ausbau eines Bahnübergangs; Sachverhaltsaufklärung;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 229/19
    Dieser rechtliche Standpunkt des Verwaltungsgerichts ist maßgeblich für den Umfang der Aufklärungspflicht.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.5.2013 - 7 B 46/12 -, juris (m.w.N.)) Im vorliegenden Fall hätte es daher einer eingehenden und belastbaren Begründung bedurft, dass und warum eine Vernehmung der Eltern und des Bruders des Klägers einen zwingenden Rückschluss auf die Glaubhaftigkeit seiner Angaben zuließe.
  • BVerwG, 30.04.2019 - 2 B 52.18

    Erfolglose Beschwerde in einem Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensdauer und

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 229/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30.4.2019 - 2 B 52/18 - und vom 29.7.2015 - 5 B 36/4 -, juris (m.w.N.)) erfordert die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO die substanziierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können.
  • OVG Saarland, 21.02.2020 - 2 A 168/19

    Verteilung eines Schreibens der Elternvertretung in der Schule, Information der

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 229/19
    Bloße Ankündigungen von Beweisanträgen in die mündliche Verhandlung vorbereitenden Schriftsätzen, die Benennung von Zeugen im Vorfeld der mündlichen Verhandlung oder sogenannte Beweisangebote sind insoweit nicht ausreichend.(Vgl. die Beschlüsse des Senats vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 - und vom 24.1.2011 - 2 A 82/10 -, juris).
  • OVG Saarland, 24.01.2011 - 2 A 82/10

    Ermessensausweisung eines Straftäters; eheliche Lebensgemeinschaft; Beiladung des

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 229/19
    Bloße Ankündigungen von Beweisanträgen in die mündliche Verhandlung vorbereitenden Schriftsätzen, die Benennung von Zeugen im Vorfeld der mündlichen Verhandlung oder sogenannte Beweisangebote sind insoweit nicht ausreichend.(Vgl. die Beschlüsse des Senats vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 - und vom 24.1.2011 - 2 A 82/10 -, juris).
  • OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20

    Anspruch eines Vaters auf Einsicht in Akten des Jugendamtes

    Ebenso wie das auf die Prüfung von Gründen nach § 124 Abs. 2 VwGO beschränkte Zulassungsverfahren beziehungsweise eine in seinem Rahmen erhobene Rüge unzureichender Sachaufklärung in dem Rahmen kein geeignetes Mittel darstellt, um in erster Instanz nicht gestellte Beweisanträge zu ersetzen oder "nachzuholen", [vgl. etwa OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 254/20 -, Juris und Nr. 85 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, sowie vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, bei Juris und Nr. 92 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, und vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 -, bei Juris und Nr. 87 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, wonach die bloße Ankündigung von Beweisanträgen im Vorfeld der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend ist und es gegebenenfalls dem Prozessbevollmächtigten obliegt, wenn er mit der Verhandlungsführung nicht einverstanden ist, das in der mündlichen Verhandlung zu rügen] gilt das entsprechend für die unterbliebene Einleitung eines sog. In-Camera-Verfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO vor dem nach geltendem Prozessrecht allein für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Vorlage von Akten zuständigen Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts.
  • OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20

    Mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot, Fortsetzungsfeststellungsklage

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris] Diesen Voraussetzungen wird der pauschale Verweis auf einen "mit Beweisantrag unterstützen Verdacht des Sozialleistungsbetrugs" nicht gerecht.

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris].

  • OVG Saarland, 08.03.2024 - 2 A 67/23

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnungen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 30.4.2019 - 2 B 52/18 -, juris, Rn. 16 m. w. N.; siehe auch Beschlüsse des Senats vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris, Rn. 13, und vom 31.1.2024 - 2 A 177/22 -, juris, Rn. 44] erfordert die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können.
  • OVG Saarland, 21.02.2024 - 2 A 1/23

    Tierschutzrechtliche Anordnungen - Fortnahme eines Hundes wegen Vernachlässigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 30.4.2019 - 2 B 52/18 -, juris, Rn. 16 m. w. N.; siehe auch Beschlüsse des Senats vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris, Rn. 13, und vom 31.1.2024 - 2 A 177/22 -] erfordert die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltene Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können.
  • OVG Saarland, 10.03.2022 - 1 A 267/20

    Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils gegen elektronisches Empfangsbekenntnis

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [Beschlüsse vom 30.4.2019 - 2 B 52/18 -, und vom 29.7.2015 - 5 B 36/14 -, beide juris; vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris Rn. 13] erfordert die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätten führen können.
  • OVG Saarland, 08.06.2021 - 2 A 180/20

    Namensrecht: Erneute Änderung des Vornamens

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris] Demgegenüber verweist die Zulassungsbegründung im Wesentlichen (nur) darauf, das Gericht hätte sich ein Bild davon machen müssen, "inwieweit der Beigeladene durch die Führung des jetzigen Namens [...] in seiner Lebensführung beeinträchtigt ist" bzw. wie der Name "in seinem Umfeld, im Berufsleben und in der Gesellschaft insgesamt wirkt." [S. 4 des Schriftsatzes vom 17.6.2020, Bl. 156 d.A.] Ungeachtet dessen ist auch zu sehen, dass der anwaltlich vertretene Beigeladene erstinstanzlich sein Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erklärt und einen entsprechenden Beweisantrag nicht gestellt hat.

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 -, und vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, beide juris].

  • OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, 15.2.2018 - 2 A 50.17 -, 7.4.2017 - 2 A 126/16 - und 5.2.2013 - 2 A 375/13 -, jeweils juris] Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen.
  • OVG Saarland, 28.04.2022 - 6 A 127/21

    Disziplinarverfahren wegen Weigerung eines Beamten, einer Weisung zur lesbaren

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.9.2021 - 2 A 94/21 - und vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris].
  • OVG Saarland, 25.05.2021 - 2 A 85/21

    Ausweisung von Straftätern (Staatenlosigkeit)

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.4.2021 - 2 A 370/20 -, Juris, vom 16.11.2020 - 2 A 254/20 -, Juris und Nr. 85 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, sowie vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, bei Juris und Nr. 92 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, und vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 -, bei Juris und Nr. 87 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, wonach die bloße Ankündigung von Beweisanträgen im Vorfeld der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend ist] Das gilt hier insbesondere mit Blick darauf, dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts nicht nur persönlich anwesend, sondern außerdem dort durch seine rechtskundige Prozessbevollmächtigte vertreten war.
  • OVG Saarland, 25.05.2023 - 2 A 132/22

    Seelische Belastung als wichtiger Grund für eine Namensänderung

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris] Das Verwaltungsgericht hat sich im Übrigen nicht wie von dem Beigeladenen behauptet einfach über die vorliegenden Atteste hinweggesetzt, sondern diese eingehend gewürdigt und mit ausführlicher und zutreffender Begründung für unzureichend erachtet.
  • OVG Saarland, 08.03.2022 - 2 A 49/21

    Zulassungsantrag: Angliederung eines Jagdbezirks

  • OVG Saarland, 22.09.2021 - 2 A 94/21

    Berufungszulassungsantrag: Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

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